ALLGEMEINE BEDINGUNGEN FÜR DIE BEFÖRDERUNG AUF SEE BEI BOOTSTOUREN
Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen für die Seebeförderung liegen aus und können vor der Buchung und dem Kauf von Fahrkarten eingesehen werden, und zwar sowohl in Papierform in allen Verkaufsräumen und an den offiziellen Fahrkartenschaltern des Beförderers als auch in digitaler Form auf der Website des Unternehmens(https://www.turmares.com/).
- BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
Unter „Beförderer“ ist das Unternehmen TURMARES TARIFA S.L. zu verstehen, das mit seinen Schiffen die Beförderung von Passagieren auf Bootstouren durchführt, und zwar unter allen Betriebs- und/oder Verwaltungsbedingungen.
Als „Bootstour“ gilt die Beförderung von Passagieren im Rahmen von touristischen Fahrten mit Schiffen oder Booten, die in einem Hafen auslaufen und nach einer bestimmten Route in einem Zeitraum von höchstens 12 Stunden in den Ausgangshafen zurückkehren, mit der Möglichkeit, in einem anderen Hafen anzulegen und dort einen Zwischenstopp einzulegen, wobei jedoch alle Passagiere die gesamte Route zurücklegen müssen.
Unter „Boot“ ist ein Fahrgastschiff der See- oder Binnenschifffahrt zu verstehen.
Der „Beförderungsvertrag“ bezeichnet einen Vertrag zwischen dem Beförderer und einem Passagier über die Erbringung einer oder mehrerer Passagierdienstleistungen auf einer Bootstour.
Das „Ticket“ oder die „Bordkarte“ ist ein vom Beförderer rechtsgültig ausgestelltes Dokument, das den Vertrag über die Beförderung von Personen nachweist. - ANWENDBARES RECHT UND HAFTUNGSREGELUNG
Der vorliegende Vertrag über die Beförderung von Passagieren im Rahmen von Bootstouren auf See unterliegt dem spanischen Recht, den Gemeinschaftsverordnungen und den internationalen Übereinkommen, denen Spanien beigetreten ist. Insbesondere gilt für diesen Beförderungsvertrag das spanische Gesetz 14/2014 vom 24. Juli über die Seeschifffahrt, das als integraler Bestandteil des Personenbeförderungsvertrags gilt. - PERSONENBEFÖRDERUNGSVERTRAG UND TICKET
Durch den Personenbeförderungsvertrag, der durch die Ausstellung des entsprechenden Tickets und/oder der Bordkarte dokumentiert wird, verpflichtet sich der Beförderer, den Passagier und gegebenenfalls sein Gepäck gegen Entgelt auf dem Seeweg zu befördern.
Das Ticket ist persönlich und nicht übertragbar; es kann auch in elektronischer Form ausgestellt werden. Der Seebeförderungsvertrag kommt gegen Zahlung des vom Beförderer ordnungsgemäß ausgestellten Ticket zustande, wobei der Passagier durch die bloße Verwendung des Tickets als Beförderungsnachweis alle darin enthaltenen Bedingungen ausdrücklich akzeptiert.
Nur Personen, die im Besitz eines Tickets und/oder einer Bordkarte für den Tag, die Uhrzeit und die Strecke sind, die in diesen Dokumenten angegeben sind, dürfen an Bord gehen. Der Beförderer haftet nicht für den Verlust des Tickets oder der Bordkarte. Der Passagier ist verpflichtet, beide Dokumente während der gesamten Fahrt aufzubewahren. Im Falle einer Reklamation muss der Passagier eine Kopie des Tickets und der Bordkarte vorlegen, andernfalls kann die Reklamation nicht bearbeitet werden. Der Beförderer bietet die Personenbeförderung zu seinen allgemeinen Tarifen, Sondertarifen oder Spezialtarifen an, die ordnungsgemäß in allen offiziellen Verkaufsstellen des Beförderers, vor Ort und auf der Website des Unternehmens veröffentlicht werden. Der Beförderer behält sich das Recht zur Änderung dieser Tarife ohne Vorankündigung vor.
Das Unternehmen haftet nicht für den Diebstahl oder Verlust von Handtaschen und persönlichen Gegenständen der Passagiere. Am Abfahrts- und Ankunftshafen stehen den Passagieren Beschwerdeformulare zur Verfügung. - FAHRPLÄNE, ROUTE, EINSCHIFFUNG UND ANNULLIERUNG
Die Abfahrtszeiten für jeden Schiffsausflug sind im Voraus festgelegt und können vor der Buchung und dem Kauf von Fahrkarten eingesehen werden, sowohl in Papierform in allen Verkaufsbereichen und an den offiziellen Fahrkartenschaltern der Reederei als auch in digitaler Form auf der Website der Reederei(https://www.turmares.com/).
Der Beförderer behält sich das Recht vor, aus Sicherheitsgründen, aus organisatorischen Gründen, aus Witterungsgründen oder aufgrund höherer Gewalt die veröffentlichten Fahrzeiten zu ändern, die Beförderung auszusetzen oder zu annullieren.
Der Beförderer bestimmt und kommuniziert die „Meldeschlusszeit“ für die Einschiffung, nach der die nicht einsteigebereiten Passagiere nicht mehr befördert werden. Der Beförderer haftet nicht für die Nichtbeförderung von Passagieren, die sich nach der Meldeschlusszeit zur Einschiffung einfinden.
Dem Beförderer steht es frei, die Beförderung auf der Strecke und auf der Route durchzuführen, die er für die geeignetste hält.
Im Falle einer Stornierung durch den Passagier gelten die folgenden Bedingungen:
- Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Abfahrt, wird der volle Betrag zurückerstattet; der Antrag muss innerhalb von 7 Tagen gestellt werden.
- Erfolgt die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor der Abfahrt, wird KEINE Erstattung vorgenommen.
- DISZIPLIN AN BORD
Der Kapitän hat die Befehls- und Kommandogewalt über das Schiff; er ist die Autorität an Bord und kann alle polizeilichen Maßnahmen ergreifen, die er für erforderlich hält, um die Ordnung an Bord aufrechtzuerhalten und die Sicherheit aller Personen an Bord zu gewährleisten.
Die Passagiere sind verpflichtet, den Anordnungen des Kapitäns Folge zu leisten, unbeschadet ihres Rechts, nach Ankunft des Schiffes im Hafen Beschwerde einzulegen. - HAUPTLEISTUNG, NEBENLEISTUNGEN UND BESTEUERUNG
Gemäß den Bestimmungen des spanischen Gesetzes 37/1992 vom 28. Dezember 1992 über die Mehrwertsteuer (MwSt.) wird der ermäßigte MwSt.-Satz von 10 % angewandt, da es sich um die Beförderung von Passagieren auf See handelt (Art. 91.1.2.1° des Gesetzes 37/1992). Andere Nebenleistungen an Bord, wie z.B. Service an Bord, werden zusammen mit dem Hauptbetrieb, die Beförderung, besteuert. - ZUSTÄNDIGKEIT
Für Streitigkeiten, die sich aus der Auslegung, Anwendung oder Erfüllung des Beförderungsvertrags ergeben, sind die Handelsgerichte von Cádiz zuständig, unbeschadet des Rechts des Verbrauchers, alternative Verfahren zur Beilegung von Streitigkeiten in Verbraucherangelegenheiten in Anspruch zu nehmen:
http://ec.europa.eu/consumers/odr/